Die Hochschule hat gerade einen Frauenförderplan verabschiedet. Dieser ist nur über das Intranet einzusehen, aber als Fachschaftler hat man da ja einen Account.
Vieles davon ist direkt vom
AGG und dem
LGG abgeleitet. Das hessische Gesetz hat übrigens einen langen Namen:
"Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG -)"
Eigentlich nichts ungewöhnliches - gerade im Informatikbereich sind wir Männer ein wenig (viel) in Überzahl - was eigentlich schade ist. Aber über einen Absatz bin ich gestolpert:
Frauen werden bei Beförderung, Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, Höhergruppie
rungen und Einreihung in Lohngruppen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung bis zur Beseitigung der Unterrepräsentanz bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht
andere rechtliche Bestimmungen vorrangig zu beachten und anzuwenden sind.
Also ich kann fast alles in dem Dokument verstehen, aber das!?
Im Gegensatz zur freien Wirtschaft wird man ja nach Besoldungsstufe bezahlt - also gibt es bei den Lohnverhandlungen keinen Unterschied zwischen Frau und Mann. Selbst wenn es also Beförderungen geben sollte, würden keine männlichen Mitarbeiter mehr befördert? Jedenfalls bis die Unterrepräsentanz (welche denn jetzt überhaupt? Die pro Lohngruppe? Pro Fachbereich?) weg ist. Und das könnte bei uns sehr lange dauern...
Was denkt ihr? Ist sowas wirklich förderlich? Ist das Gleichberechtigung?
btw: die TU hat sowas in ihrem Förderplan nicht drin.