Gruml, es ist doch echt zum verzweifeln.
Gerade hat das
OLG Frankfurt am Main entschieden, dass EC-Karteninhaber deren EC-Karte geklaut wurde, kein Anspruch auf Schadensersatz haben. Das Problem: die Karteninhaber behaupten nie ihre PIN weitergegeben zu haben.
Und dann meint der Richter noch, dass die Karteninhaber einen "atypischen Verlauf" nachweisen müssen.
Wenn man jetzt aber den Richter seine PIN knackt - sei es nun über eine versteckte Kamera oder andere Hilfsmittel - dann wird er wohl der erste sein, der Anzeige erstattet.
Sprich: man kann nur nachweisen, dass man unschuldig ist wenn man selber zeigt, dass es möglich ist (und das wird im Regelfall nicht unbedingt legal ablaufen)