Ich bin ja echt für Datenschutz, aber das kann doch nicht der ernst vom Gesetzesgeber sein..
Law-Blog gibt eine Übersicht was man als Webseitenbetreiber so machen muss.
Das Problem: sobald man personenbezogene Daten (dazu gehören auch IP-Adressen) verarbeitet muss man als Anbieter vor Beginn des verarbeiteten Dienstes den Benutzer drauf hinweisen.
Dieser muss einwilligen und bei einer elektronische Einwilligung geht das nur "durch eine eindeutige und bewusste Handlung des Nutzers" die wiederrum protokolliert werden muss

Bevor der jedoch irgendwie einwilligen kann, ist meistens schon seine IP gespeichert.
Datenschutz ist ja schön und gut, aber das ist irgendwie übertrieben und praxis-feindlich.
Lösung: einfach nichts mehr Speichern - bis auf das
Error Log habe ich erstmal alles deaktiviert.. Viel besser wird es für alle Blogbetreiber, die einen der Blog-Counter verwenden - da wird nämlich die IP jedes Besuchers übermittelt. Inwiefern das in die eigene Datenschutzerklärung rein muss ist mir derzeit unklar.