Wednesday, September 20. 2006nmap wird illegalTrackbacks
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Es ist wie sooft, dass erstmal geschaut werden muss, inwieweit die von dir genannten Produkte diesen Tatbestand erfüllen. Generell finde ich die Verschärfung gut, der einzige Punkt den man kritisieren kann, ist tatsächlich der von dir gepostete Teil, der den Besitz solcher Tools per se verbeiten will.
Nun ja, ein Messer kann auch einem illegalen Zweck dienen, ist aber trotzdem nicht verboten..
Der Tatbestand ist so schwammig, dass imho kaum ein Richter (welcher ja nicht unbedingt auf IT-Wissen verfügen muss) da eine sinnvolle Entscheidung treffen kann.
Ich habe gerade mal das PDF des BSI gelesen. Dort steht zu §202 c (das ist der, der kritisiert wird):
"Kommt es nicht zur Begehung der Haupttat des § 202a Abs. 1 StGB, läge nur eine nicht strafbare versuchte Beihilfe vor." Also solange man diese Werkzeuge nicht zum tatsächlichen Vollführen einer Straftat benutzt, ist die ganze Geschichte eh strafrei. Auch lese ich daraus, das Programme wie "netstat" oder "nmap" eben nicht unter diese Klausel fallen müssen. Passwortcracker sind da eine andere Geschichte. Wie gesagt, alles in allem finde ich §202 c auch eher nicht gelungen, da es eher ein Gummiparagraph ist, was die Angabe der Programme betrifft und nur ein dummer "Experte" eine falsche Aussage machen muss.
[...] Was ich von dem Hackertoolverbot halte, habe ich ja schon mal geschrieben - aber der Zugriff des Staates auf eben solche ist das i-Tüpfelchen.. [...]
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